Doppelte Haushaltsführung: Verpflegungsmehraufwand Einfach Erklärt
Hey Leute! Habt ihr schon mal von der doppelten Haushaltsführung gehört und euch gefragt, was das eigentlich ist und was es mit dem Verpflegungsmehraufwand auf sich hat? Keine Sorge, in diesem Artikel erkläre ich euch alles, was ihr dazu wissen müsst – ganz einfach und verständlich!
Was ist eine doppelte Haushaltsführung?
Die doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ihr aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz unterhaltet. Das bedeutet, ihr habt einen Hauptwohnsitz, an dem sich euer Lebensmittelpunkt befindet, und einen Zweitwohnsitz, der näher an eurem Arbeitsplatz liegt. Aber Achtung: Das Finanzamt hat da ganz genaue Vorstellungen, wann es eine doppelte Haushaltsführung anerkennt. Es reicht nicht, einfach nur zwei Wohnungen zu haben. Es muss schon einen beruflichen Anlass geben und der Hauptwohnsitz muss euer Lebensmittelpunkt sein. Hier ein paar Kriterien, die das Finanzamt berücksichtigt:
- Berufliche Veranlassung: Der Zweitwohnsitz muss aus beruflichen Gründen notwendig sein. Das ist in der Regel der Fall, wenn euer Arbeitsplatz von eurem Hauptwohnsitz aus nur schwer erreichbar ist.
- Hauptwohnsitz: Euer Hauptwohnsitz muss der Ort sein, an dem ihr die meiste Zeit verbringt, wo eure Familie lebt, wo ihr euren Hobbys nachgeht und wo eure sozialen Kontakte sind. Das Finanzamt schaut da genau hin!
- Finanzielle Beteiligung: Ihr müsst euch finanziell an den Kosten des Hauptwohnsitzes beteiligen. Das bedeutet, ihr müsst beispielsweise Miete zahlen oder Eigentümer der Immobilie sein.
- Entfernung: Die Entfernung zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz spielt auch eine Rolle. Je weiter die beiden Wohnsitze voneinander entfernt sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung anerkennt. Aber Achtung: Es gibt keine feste Kilometergrenze.
Wenn ihr diese Kriterien erfüllt, könnt ihr bestimmte Kosten, die im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung entstehen, als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Zweitwohnung, Fahrtkosten und eben auch der Verpflegungsmehraufwand.
Was ist der Verpflegungsmehraufwand?
Der Verpflegungsmehraufwand ist eine Pauschale, die ihr geltend machen könnt, wenn ihr beruflich auswärts unterwegs seid und dadurch höhere Kosten für Verpflegung habt. Das Finanzamt geht davon aus, dass ihr zu Hause günstiger essen könnt als unterwegs. Um euch diese Mehrkosten zu erstatten, gibt es den Verpflegungsmehraufwand.
Aber Achtung: Den Verpflegungsmehraufwand gibt es nicht automatisch. Ihr müsst bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ihn geltend machen zu können. Zum einen müsst ihr beruflich auswärts tätig sein, also außerhalb eurer Wohnung und eurer regelmäßigen Arbeitsstätte. Zum anderen müsst ihr eine bestimmte Abwesenheitsdauer einhalten. Und genau da kommt die doppelte Haushaltsführung ins Spiel!
Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung
Bei einer doppelten Haushaltsführung könnt ihr den Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate geltend machen, die ihr an eurem Zweitwohnsitz wohnt. Das bedeutet, ihr bekommt für jeden Tag, an dem ihr an eurem Zweitwohnsitz seid, eine Pauschale für eure Verpflegung. Diese Pauschale ist gestaffelt nach der Dauer eurer Abwesenheit:
- Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden: Hier könnt ihr die kleine Pauschale geltend machen. Diese beträgt aktuell (Stand 2024) 14 Euro pro Tag.
- Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden (also einer Übernachtung): Hier könnt ihr die große Pauschale geltend machen. Diese beträgt aktuell (Stand 2024) 28 Euro pro Tag.
Aber Achtung: Diese Pauschalen gelten nur für die ersten drei Monate! Danach könnt ihr den Verpflegungsmehraufwand nicht mehr geltend machen. Das liegt daran, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass ihr euch nach drei Monaten an eure neue Umgebung gewöhnt habt und eure Verpflegungskosten nicht mehr höher sind als zu Hause.
Was passiert nach den ersten drei Monaten?
Nach den ersten drei Monaten könnt ihr den Verpflegungsmehraufwand bei einer doppelten Haushaltsführung nicht mehr geltend machen. Aber keine Sorge, es gibt noch andere Möglichkeiten, eure Kosten zu reduzieren. Ihr könnt beispielsweise versuchen, eure tatsächlichen Verpflegungskosten nachzuweisen. Das ist aber oft sehr aufwendig und erfordert eine genaue Dokumentation aller Ausgaben.
Eine andere Möglichkeit ist, dass ihr euch eine Küche in eurer Zweitwohnung einrichtet und selbst kocht. Dadurch könnt ihr eure Verpflegungskosten senken und müsst nicht mehr so viel auswärts essen. Und natürlich könnt ihr auch versuchen, günstigere Restaurants oder Imbisse in der Nähe eures Arbeitsplatzes zu finden.
Voraussetzungen für den Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung
Damit ihr den Verpflegungsmehraufwand bei einer doppelten Haushaltsführung geltend machen könnt, müsst ihr einige Voraussetzungen erfüllen:
- Doppelte Haushaltsführung: Wie bereits erwähnt, müsst ihr eine anerkannte doppelte Haushaltsführung haben. Das bedeutet, ihr müsst einen Hauptwohnsitz und einen Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen unterhalten.
- Dreimonatsfrist: Ihr könnt den Verpflegungsmehraufwand nur für die ersten drei Monate geltend machen, die ihr an eurem Zweitwohnsitz wohnt.
- Abwesenheitsdauer: Ihr müsst eine bestimmte Abwesenheitsdauer einhalten, um die Pauschalen geltend machen zu können. Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden gibt es die kleine Pauschale, bei einer Abwesenheit von 24 Stunden die große Pauschale.
- Keine Mahlzeitengestellung: Ihr dürft keine Mahlzeiten von eurem Arbeitgeber gestellt bekommen. Wenn euer Arbeitgeber euch beispielsweise ein Mittagessen bezahlt, müsst ihr den Verpflegungsmehraufwand entsprechend kürzen.
Wie mache ich den Verpflegungsmehraufwand geltend?
Um den Verpflegungsmehraufwand bei eurer Steuererklärung geltend zu machen, müsst ihr das Formular "Anlage N" ausfüllen. Dort gibt es eine spezielle Zeile für den Verpflegungsmehraufwand. Ihr müsst angeben, an wie vielen Tagen ihr an eurem Zweitwohnsitz wart und wie lange eure Abwesenheit jeweils gedauert hat. Das Finanzamt berechnet dann automatisch den Verpflegungsmehraufwand.
Es ist wichtig, dass ihr alle Angaben korrekt macht und die entsprechenden Nachweise aufbewahrt. Das Finanzamt kann nämlich jederzeit eine Prüfung durchführen und die Nachweise anfordern. Zu den Nachweisen gehören beispielsweise:
- Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung für euren Zweitwohnsitz.
- Mietvertrag: Ein Mietvertrag für euren Zweitwohnsitz.
- Gehaltsabrechnung: Eine Gehaltsabrechnung, aus der hervorgeht, dass ihr aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz benötigt.
- Fahrtkostenabrechnung: Eine Fahrtkostenabrechnung, aus der hervorgeht, wie oft ihr zwischen eurem Haupt- und Zweitwohnsitz gependelt seid.
Tipps und Tricks zum Verpflegungsmehraufwand
Zum Schluss noch ein paar Tipps und Tricks, wie ihr den Verpflegungsmehraufwand optimal nutzen könnt:
- Genau dokumentieren: Führt ein genaues Protokoll darüber, an welchen Tagen ihr an eurem Zweitwohnsitz wart und wie lange eure Abwesenheit jeweils gedauert hat. Das erleichtert euch die Steuererklärung und hilft euch, den Überblick zu behalten.
- Pauschalbeträge nutzen: Nutzt die Pauschalbeträge für den Verpflegungsmehraufwand, auch wenn eure tatsächlichen Kosten geringer sind. Das ist einfacher, als alle Ausgaben einzeln nachzuweisen.
- Mahlzeitengestellung vermeiden: Versucht, Mahlzeiten von eurem Arbeitgeber zu vermeiden, um den Verpflegungsmehraufwand voll ausschöpfen zu können.
- Steuerberater konsultieren: Wenn ihr euch unsicher seid, ob ihr alle Voraussetzungen für den Verpflegungsmehraufwand erfüllt, solltet ihr einen Steuerberater konsultieren. Er kann euch individuell beraten und euch helfen, eure Steuererklärung optimal zu gestalten.
Fazit
Die doppelte Haushaltsführung und der Verpflegungsmehraufwand sind komplexe Themen, aber mit diesem Artikel solltet ihr nun einen guten Überblick haben. Denkt daran, dass ihr bei einer doppelten Haushaltsführung für die ersten drei Monate den Verpflegungsmehraufwand geltend machen könnt. Achtet darauf, alle Voraussetzungen zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise aufzubewahren. Und wenn ihr Fragen habt, fragt einfach einen Steuerberater!
Ich hoffe, dieser Artikel hat euch geholfen. Viel Erfolg bei eurer Steuererklärung!